Stand: 03.05.2026
Diese Bedingungen regeln die geschäftliche Beziehung zwischen der 4unit SI GmbH, Jahnstraße 36, 34582 Borken (Hessen), nachstehend „4Unit" genannt, und dem gewerblichen Kunden, der die unter der Bezeichnung OwnTheOrder betriebene White-Label-Bestellsoftware nutzt (nachstehend „Partner").
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitlich befristete Überlassung einer cloudbasierten Bestell- und Shop-Software, die der Partner unter einer eigenen oder vom Anbieter zugewiesenen Internetadresse betreibt, um seinen Endkunden Waren oder Dienstleistungen aus den Geschäftsrichtungen Restaurant, Bäckerei, Café und Lebensmittel-Einzelhandel (Gastronomie und Lebensmittelhandel) zur Bestellung anzubieten. 4Unit stellt ausschließlich Software und Infrastruktur bereit. Eine Vermarktung, Vermittlung oder Vertretung des Partners gegenüber dessen Endkunden findet nicht statt.
§ 2 Begriffe in diesen Bedingungen
- Dienst: die unter der Marke OwnTheOrder bereitgestellte Software einschließlich Endkunden-Shop, Partner-Dashboard, optionaler mobiler Anwendung und der dazugehörigen Infrastruktur.
- Endkunde: jede natürliche oder juristische Person, die über den Partner-Shop eine Bestellung beim Partner aufgibt.
- Tarif: das vom Partner zu Vertragsbeginn gewählte Abo-Modell mit den dazugehörigen Konditionen, Funktionen und Limits.
- Zahlungsabwickler: ein vom Partner separat zu beauftragender Zahlungsdienstleister (insbesondere Stripe Payments Europe Ltd. für DE bzw. Iyzico Ödeme Hizmetleri A.Ş. für TR), über den der Partner Zahlungen seiner Endkunden entgegennimmt.
- Partner-Inhalte: alle vom Partner bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Speisekarten, Produktbeschreibungen, Allergenangaben und sonstigen Informationen.
§ 3 Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Registrierungsformular. 4Unit ist berechtigt, die Eröffnung eines Partner-Accounts ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, ungültiger Identitätsprüfung oder Einträgen auf einschlägigen Sanktionslisten.
Der Vertrag kommt mit Bestätigung der E-Mail-Adresse, erfolgreicher Identitätsprüfung sowie Annahme dieser Bedingungen und der elektronischen Vertragsunterschrift durch den Partner zustande. 4Unit darf elektronische Signaturverfahren verwenden; eine handschriftliche Unterzeichnung auf Papier ist nicht erforderlich.
Pro Geschäftsstandort darf nur ein aktiver Partner-Account betrieben werden. Mehrfachregistrierungen mit identischer Anschrift werden ohne Mitteilung deaktiviert.
§ 4 Was 4Unit erbringt
4Unit stellt dem Partner während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen zur Verfügung:
- Bereitstellung des Endkunden-Shops als White-Label unter einer eigenen Domain des Partners oder einer vom Anbieter zugewiesenen Subdomain;
- Bestellannahme- und Bestellverwaltungssystem im Partner-Dashboard;
- technische Einbindung des vom Partner gewählten Zahlungsabwicklers in Form eines eingebetteten Bezahl-Frames;
- Drucker- und Geräte-Anbindung für den Bondruck am Standort;
- Schnittstellen zu Logistik-Partnern, sofern der Partner solche Leistungen separat beauftragt;
- Mehrsprachigkeit (DE, TR, EN, FR) sowie länderspezifische Abrechnungs- und Steuerlogik;
- Reporting, Statistiken und Datenexport im Partner-Dashboard;
- technischer Anwendersupport per E-Mail und Ticketsystem an Werktagen.
Sichtbarkeit auf der Anbieter-Webseite. 4Unit betreibt unter der Adresse owntheorder.com (deutscher Markt) bzw. lezjet.com (türkischer Markt) ein eigenes Verzeichnis, in dem die angeschlossenen Partner mit Name, Standort, Sortimentsausschnitt und Logo aufgeführt werden, um die Auffindbarkeit für Endkunden zu erhöhen. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis ist im laufenden Tarif enthalten und erfolgt automatisch nach Abschluss des Onboardings; der Partner kann der Aufnahme jederzeit über das Dashboard widersprechen.
Bevorzugte Platzierung (Top-Position). Auf Wunsch und gegen eine zusätzliche, im Dashboard ausgewiesene Gebühr kann der Partner eine bevorzugte Platzierung in den oberen Listenpositionen, in einem hervorgehobenen Bereich oder in lokal eingeblendeten Empfehlungen buchen. Die buchbaren Sichtbarkeits-Pakete sind nach Region, Zeitraum und Buchungsumfang gestaffelt; ihre Konditionen werden im Dashboard transparent dargestellt und können vom Partner einzeln aktiviert oder beendet werden. Diese Hervorhebung erweitert lediglich die Anzeigereichweite; sie berührt weder die Vermittlerneutralität (vgl. § 5) noch die unmittelbar zwischen Partner und Endkunde zustande kommende Vertragsbeziehung.
§ 5 Was 4Unit ausdrücklich nicht erbringt
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass 4Unit folgende Leistungen weder erbringt noch hierzu verpflichtet ist:
- 4Unit wird zu keiner Zeit Vertragspartei zwischen Partner und Endkunde, weder als Verkäufer, Vermittler, Auftragnehmer noch als Stellvertreter; auch die Aufnahme des Partners in das Anbieter-Verzeichnis nach § 4 begründet keine solche Vertragsstellung;
- 4Unit tritt nicht als Verkäufer der über den Dienst angebotenen Waren oder Dienstleistungen auf; die Forderungen aus den Endkunden-Bestellungen entstehen ausschließlich beim Partner;
- 4Unit betreibt keinen eigenen Lieferdienst und stellt keine Auslieferer; Lieferungen erbringt der Partner selbst oder ein von ihm beauftragter Logistikdienstleister;
- 4Unit betreibt kein Bonus-, Prämien- oder Kundenkartenprogramm; Vorteile für Endkunden gestaltet ausschließlich der Partner in eigener Verantwortung;
- 4Unit erstellt keine Endkunden-Werbekampagnen, Newsletter oder Suchmaschinenwerbung im Namen des Partners ohne dessen ausdrücklichen Auftrag.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Partners
Der Partner gewährleistet, dass alle von ihm im Dashboard hinterlegten Daten zu Firma, Anschrift, Steuerregistrierung, Bankverbindung, Vertretungsberechtigten sowie zu seinem Sortiment richtig, aktuell und vollständig sind. Der Partner aktualisiert diese Angaben unverzüglich bei Änderungen.
Der Partner ist allein verantwortlich für:
- die rechtmäßige und sichere Beschaffenheit der angebotenen Waren oder Dienstleistungen, einschließlich Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Allergen- und Nährwertkennzeichnung sowie Alterskontrolle bei altersbeschränkten Artikeln;
- das Vorhandensein sämtlicher behördlichen Genehmigungen, Konzessionen und Lizenzen, die für den Betrieb des Standorts und den Verkauf der angebotenen Artikel erforderlich sind;
- die Pflege seines Impressums, seiner eigenen Datenschutzerklärung und seiner eigenen Endkunden-Geschäftsbedingungen auf der Domain seines Shops;
- den Endkundensupport, die Bearbeitung von Reklamationen, Stornierungen, Rückerstattungen und Produktrückrufen;
- die ordnungsgemäße Versteuerung seiner über den Dienst erzielten Umsätze.
Der Partner darf den Dienst nicht zur Bewerbung oder Abwicklung von Geschäften nutzen, die unter geltendem Recht verboten sind oder die Reputation von 4Unit erkennbar schädigen könnten. 4Unit ist berechtigt, derartige Inhalte ohne Vorankündigung aus dem Dienst zu entfernen.
§ 6a Verbotene Produkte und Dienstleistungen
Unabhängig von der in § 1 vereinbarten Geschäftsrichtung sind über den Dienst folgende Produkte oder Dienstleistungen weder anzubieten noch zu vermitteln:
- Betäubungsmittel sowie Drogen-Zubehör jeder Art;
- Waffen, Munition, Sprengstoff sowie waffenrechtlich relevante Bestandteile;
- Tabakwaren, E-Zigaretten, alkoholische Getränke oder andere altersbeschränkte Produkte ohne wirksame Alterskontrolle bzw. an Minderjährige;
- verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Arzneimittel sowie nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel;
- pornografische, gewaltverherrlichende oder sonst jugendgefährdende Inhalte;
- Glücksspiel-, Wett- oder Lotterieprodukte;
- gestohlene, gefälschte oder markenrechtsverletzende Waren;
- Waren oder Dienstleistungen, deren Vertrieb gegen Embargo- oder Sanktionsvorschriften verstößt (insbesondere EU-, UN- oder US-Sanktionslisten);
- menschliche Organe, Körperteile oder lebende Wirbeltiere;
- Finanzdienstleistungen, Kryptowährungen, Wertpapiere oder Multi-Level-Marketing-Modelle;
- sonstige Produkte oder Dienstleistungen, deren Vertrieb gegen geltendes Recht oder gegen die Acceptable-Use-Richtlinien der eingesetzten Zahlungsdienstleister (insbesondere Stripe, PayPal, Iyzico) verstößt.
Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß ist 4Unit berechtigt, das betroffene Angebot ohne Vorankündigung aus dem Dienst zu entfernen, eingehende Bestellungen zu blockieren und den Partner-Account zu sperren (vgl. § 17). Mehraufwand, Bußgelder, Card-Network-Strafen oder sonstige Schäden, die 4Unit oder den eingesetzten Zahlungsdienstleistern durch derartige Verstöße entstehen, sind vom Partner zu erstatten.
§ 7 Mitwirkungspflichten von 4Unit
4Unit erbringt den Dienst mit der bei einem mittelständischen Software-Anbieter üblichen Sorgfalt. Insbesondere:
- strebt 4Unit eine durchschnittliche Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Jahresmittel an, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster;
- führt 4Unit Datensicherungen mindestens einmal täglich durch und bewahrt sie revisionssicher für 30 Tage auf;
- setzt 4Unit anerkannte Sicherheitsmaßnahmen nach Stand der Technik ein (insbesondere Verschlüsselung der Verbindung, Zugriffskontrollen, Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse);
- aktualisiert 4Unit die Software regelmäßig zur Behebung von Fehlern, zur Verbesserung der Funktionen und zur Anpassung an Rechtsänderungen;
- wartungsbedingte Unterbrechungen kündigt 4Unit nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher im Partner-Dashboard an.
§ 8 Tarifmodelle und laufende Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem vom Partner zu Vertragsbeginn gewählten Tarif. Es stehen verschiedene Tarife zur Verfügung, die sich in monatlicher Grundgebühr, Bestellvolumen-Limits und enthaltenen Funktionen unterscheiden. Die jeweils gültigen Konditionen sind im Partner-Dashboard einsehbar.
4Unit stellt dem Partner monatlich elektronisch eine Rechnung. Die Rechnung wird automatisch über die im Dashboard hinterlegte Zahlungsmethode (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte über Stripe oder, im TR-Markt, über Iyzico) eingezogen. Der Rechnungsbetrag ist mit Fälligkeit ausgleichspflichtig; eine schriftliche Rechnungsstellung in Papierform erfolgt nicht.
Bei nicht erfolgreichem Einzug ist 4Unit berechtigt, für jede gescheiterte Lastschrift einen pauschalen Aufwandsersatz in gesetzlich zulässiger Höhe sowie gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Befindet sich der Partner länger als zehn Kalendertage in Zahlungsverzug, darf 4Unit den Zugang zum Dashboard und den Endkunden-Shop nach vorheriger Mahnung deaktivieren, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist.
Ein Tarifwechsel zu einem höheren Tarif ist jederzeit mit Wirkung zum nächsten Monatsanfang möglich. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist nur zum Ende des laufenden Mindestlaufzeit-Zeitraums möglich.
Mindestlaufzeit pro Tarif. Die Mindestvertragslaufzeit hängt vom gewählten Tarif ab und beträgt im Tarif Starter einen (1) Monat, in den Tarifen Pro, Business, Premium und Enterprise jeweils zwölf (12) Monate. Der Tarif Prozent hat keine Mindestlaufzeit, da er rein nutzungsbasiert abgerechnet wird. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Aktivierungsdatum des Partner-Accounts. Vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich; die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 17) bleibt unberührt.
§ 8a Bestelllimit und automatischer Tarifwechsel
Jeder Festtarif (Starter, Pro, Business, Premium) ist auf eine maximale Anzahl monatlicher Endkunden-Bestellungen begrenzt. Die jeweils geltenden Limits sind im gewählten Tarif ausgewiesen und werden vor Vertragsabschluss im Partner-Dashboard angezeigt. Der Tarif Enterprise hat kein Limit; der Tarif Prozent ist nutzungsbasiert.
80 %-Frühwarnung. Sobald in einem Kalendermonat 80 % des im aktiven Tarif vereinbarten Bestelllimits erreicht sind, wird der Partner per E-Mail an die hinterlegte Vertragsadresse sowie als Hinweis im Partner-Dashboard informiert, damit er seine Kapazitätsplanung anpassen kann.
Automatischer Wechsel auf den nächsthöheren Tarif. Überschreitet die tatsächliche Anzahl monatlicher Endkunden-Bestellungen das im aktiven Tarif vereinbarte Limit, so erfolgt zum ersten Tag des darauffolgenden Kalendermonats automatisch der Wechsel auf den nächsthöheren Festtarif. Der bisherige Monat wird vollständig im alten Tarif abgerechnet. Der neue Tarif gilt dauerhaft, solange er nicht erneut – nach denselben Regeln – durch Überschreitung seines Limits angehoben wird. Die Reihenfolge der Anhebung lautet: Starter → Pro → Business → Premium → Enterprise. Bei Erreichen des Tarifs Enterprise findet keine weitere automatische Anhebung statt; in diesem Fall nimmt 4Unit zur individuellen Vereinbarung Kontakt mit dem Partner auf.
Kein automatischer Downgrade. Eine automatische Rückstufung in einen niedrigeren Tarif findet nicht statt – auch dann nicht, wenn die Anzahl der Bestellungen in den Folgemonaten wieder unter dem ursprünglichen Limit liegt. Wechselt der Partner einen niedrigeren Tarif, so geschieht dies nur auf ausdrücklichen Antrag und nach Maßgabe von § 8 (Tarifwechsel zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit).
Wirksamkeit dieser Klausel. Diese Klausel wird durch eine gesonderte, ausdrücklich hervorgehobene Bestätigung des Partners im Vertrag wirksam. Eine fehlende oder verweigerte Bestätigung führt nicht zur Auflösung des Vertrages, sondern zur Sperrung der Bestellannahme oberhalb des vereinbarten Limits, bis der Partner manuell in einen höheren Tarif wechselt.
§ 9 Einrichtungsgebühr und Hardware-Bereitstellung
Bei Vertragsabschluss kann je nach Tarif eine einmalige Einrichtungsgebühr anfallen. Diese deckt die Konfiguration der Domain, das Aufsetzen des Shops, das Schulungsmaterial sowie die Erstparametrisierung der Steuersätze und des Zahlungsabwicklers ab. Die Höhe der Einrichtungsgebühr ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Auf Wunsch kann eine Ratenzahlung der Einrichtungsgebühr über die ersten Vertragsmonate vereinbart werden.
Bestimmte Tarife enthalten die Bereitstellung eines Endgerätes (z. B. Bestelltablet eines Drittherstellers wie Sunmi, Munbyn oder Epson). Das Gerät wird dem Partner für eine im Tarif festgelegte Anzahl Monate kostenfrei zur Nutzung überlassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums verbleibt das Gerät beim Partner. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Geräts innerhalb des Bereitstellungszeitraums ist der Partner verpflichtet, den Vollpreis nach der zum Vertragsbeginn geltenden Preisliste zu erstatten.
Solange das Gerät 4Unit gehört, darf es vom Partner ausschließlich im Zusammenhang mit dem Dienst verwendet werden. Eine Veräußerung, Verleihung oder Sicherheitsübertragung an Dritte ist untersagt.
§ 10 Endkunden-Zahlungen, Plattformgebühr und Tokenisierung
Plattform-Modell. 4Unit unterhält für die Endkunden-Zahlungen ein eigenes Plattform-Konto bei einem regulierten Zahlungsdienstleister: für den deutschen Markt bei der Stripe Payments Europe Ltd. im Programm „Stripe Connect", für den türkischen Markt bei Iyzico Ödeme Hizmetleri A.Ş. im Marktplatz-/Sub-Merchant-Verfahren. Der Partner wird in diesem Plattform-Konto als angeschlossenes Konto (Stripe Connected Account bzw. Iyzico Sub-Merchant) eingerichtet. Die hierfür erforderliche Identitätsprüfung (KYC) inklusive Anti-Geldwäsche- und Sanktionslisten-Prüfung führt der Zahlungsdienstleister in eigener Verantwortung durch. 4Unit erhebt die hierzu nötigen Angaben des Partners und reicht sie an den Zahlungsdienstleister weiter; bis zum Abschluss dieser Prüfung kann die Annahme von Endkunden-Zahlungen ausgesetzt werden.
Tokenisierung und PCI-Konformität. Beim Bezahlvorgang öffnet der Dienst ein in den Endkunden-Shop eingebettetes Bezahlformular (Iframe), das vom Zahlungsdienstleister bereitgestellt wird. Die vollständigen Zahlungsmitteldaten (insbesondere Karten-PAN, Prüfziffer und Ablaufdatum) werden ausschließlich im Browser des Endkunden auf der PCI-DSS-konformen Infrastruktur des Zahlungsdienstleisters erfasst und tokenisiert. Diese Daten werden zu keinem Zeitpunkt von 4Unit empfangen, verarbeitet oder gespeichert. Auf den Servern von 4Unit werden ausschließlich nicht-sensible Referenzwerte abgelegt, insbesondere die vom Zahlungsdienstleister vergebene PaymentMethod- bzw. Transaktionskennung sowie zur Wiedererkennung der Zahlungsmethode die Kartenmarke, die letzten vier Ziffern und das Ablaufdatum. Diese Tokens dienen der Anzeige im Dashboard, der Durchführung wiederkehrender Zahlungen oder Rückerstattungen und werden gemäß den Vorgaben des Zahlungsdienstleisters gespeichert.
Plattformgebühr und Geldfluss. Die Plattformgebühr ist das Entgelt von 4Unit für die Bereitstellung der Bestellabwicklung samt Bezahlroute. Sie ergibt sich aus dem vom Partner gewählten Tarif und kann sich aus einem prozentualen Anteil am Bestellbetrag, einem festen Betrag pro Bestellung oder einer Kombination beider zusammensetzen. Beim Endkunden-Checkout wird der Bestellbetrag um die Plattformgebühr erhöht und in einer einzigen Transaktion belastet. Der Zahlungsdienstleister bucht den Betrag im Plattform-Konto von 4Unit; die Plattformgebühr wird automatisiert einbehalten – bei Stripe Connect über das Feld application_fee_amount, bei Iyzico über das Feld subMerchantPrice der jeweiligen Warenkorbposition – und der dem Partner zustehende Anteil wird unmittelbar dem angeschlossenen Konto des Partners gutgeschrieben. Eine separate Rechnungsstellung der Plattformgebühr durch 4Unit gegenüber dem Partner findet nicht statt; eine bestellbezogene Aufstellung der Gebühren steht im Partner-Dashboard zur Verfügung.
Auszahlungen, Rückerstattungen, Chargebacks. Die Gutschrift auf die Bankverbindung des Partners erfolgt nach den Auszahlungsregeln des jeweiligen Zahlungsdienstleisters und liegt nicht im Einflussbereich von 4Unit. Bei Rückerstattung einer Bestellung durch den Partner wird die zugrunde liegende Plattformgebühr in den Grenzen, die der Zahlungsdienstleister vorgibt, anteilig oder vollständig erstattet. Kartenbedingte Rückbelastungen (Chargebacks), Betrugsprüfungen sowie etwaige Auszahlungssperren obliegen dem Zahlungsdienstleister.
Vollständige wirtschaftliche Risikotragung durch den Partner. Sämtliche aus Endkunden-Bestellungen entstehenden wirtschaftlichen Risiken trägt ausschließlich der Partner. Dazu gehören insbesondere – ohne abschließende Aufzählung – Rückbuchungen (Chargebacks) und damit verbundene Bearbeitungsgebühren, Rückerstattungen und Refund-Kosten, Strafen der Kartennetzwerke (z. B. Visa- oder Mastercard-Sanktionen bei Überschreitung der branchenüblichen Chargeback-Quoten), Bußgelder, Mehrwertsteuer-Korrekturen, gerichtliche und behördliche Maßnahmen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Kosten einschließlich angemessener Anwalts- und Inkassokosten. Soweit der Zahlungsdienstleister derartige Beträge zunächst vom Plattform-Konto der 4unit SI GmbH abzieht, ist der Partner verpflichtet, der 4unit SI GmbH den abgezogenen Betrag zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungspauschale auf erstes Anfordern, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang der Anforderung, zu erstatten.
Aufrechnung, Einbehalt und Sicherheitsreserve. Die 4unit SI GmbH ist berechtigt, sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Forderungen gegenüber dem Partner mit allen dem Partner zustehenden Auszahlungsbeträgen aufzurechnen, ohne dass es einer gesonderten Aufrechnungserklärung bedarf. Bei berechtigtem Verdacht auf erhöhtes Chargeback-Risiko, ungewöhnliche Bestell- oder Stornomuster, behördliche Anfragen, Eintragung des Partners auf einer Sanktionsliste oder drohende Zahlungsunfähigkeit ist 4unit berechtigt, Auszahlungen ganz oder teilweise einzubehalten oder eine angemessene rollierende Sicherheitsreserve in Höhe von bis zu zehn Prozent des Bruttoumsatzes der vorangegangenen dreißig Tage einzubehalten, bis die Risikolage geklärt ist. Bei Vertragsende werden einbehaltene Beträge nach Ablauf der branchenüblichen Chargeback-Frist (im Regelfall hundertachtzig Tage nach der letzten Transaktion) ausgekehrt, soweit sie nicht zur Tilgung berechtigter Forderungen verwendet werden.
Freistellung (Indemnification). Der Partner stellt die 4unit SI GmbH, ihre verbundenen Unternehmen, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Bestellungen, Lieferungen oder Leistungen des Partners gegenüber Endkunden geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche von Endkunden (z. B. wegen Mängeln, verspäteter Lieferung, fehlerhafter Allergenangaben, Lebensmittelhygiene), Zahlungsdienstleistern (Chargebacks, Card-Network-Strafen), Behörden (Bußgelder, Steuernachforderungen, ordnungsrechtliche Maßnahmen) sowie sonstigen Dritten, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. 4Unit informiert den Partner unverzüglich über derartige Ansprüche und überlässt ihm die Verteidigung, soweit dies rechtlich zulässig und zumutbar ist; der Partner darf ohne Zustimmung von 4unit keinen Vergleich abschließen, der wirtschaftliche oder rufschädigende Folgen für 4unit hätte. Die in § 15 geregelte gegenseitige Haftung für eigenes Verhalten der Vertragsparteien sowie die zwingenden Vorgaben des deutschen AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB) bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Inhalte, Domain und Kennzeichenrechte
Der Partner ist alleiniger Inhaber der von ihm bereitgestellten Inhalte einschließlich Marken, Logos und Produktbilder. Er gewährt 4Unit für die Dauer des Vertrags ein einfaches, kostenloses Recht zur Anzeige dieser Inhalte innerhalb des Dienstes ausschließlich zu Zwecken des Vertrags.
Stellt der Partner die Domain selbst, trägt er Sorge für die rechtmäßige Inhaberschaft, die Verlängerung und die korrekte DNS-Konfiguration. Wird dem Partner durch 4Unit eine Subdomain zugewiesen, bleibt diese im Eigentum von 4Unit und ist nach Vertragsende freizugeben.
Der Partner steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verletzen. Bei begründeter Beanstandung durch Dritte ist 4Unit berechtigt, beanstandete Inhalte ohne Vorankündigung temporär zu sperren.
§ 12 Geistiges Eigentum am Dienst
Sämtliche Rechte an der Software, am Quellcode, an Datenmodellen, Layouts, Prozessen und Dokumentationen verbleiben bei 4Unit oder den jeweiligen Lizenzgebern. Der Partner erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum bestimmungsgemäßen Einsatz des Dienstes.
Untersagt sind insbesondere Reverse Engineering, Dekompilierung, Modifikation, das Erstellen abgeleiteter Werke, das Anbieten des Dienstes an Dritte, automatisiertes massenhaftes Auslesen von Daten (Scraping) sowie der Versuch, technische Schutzmechanismen zu umgehen.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertrags erlangten nicht-öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zu Vertragszwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere Endkundendaten, Preise, technische Schnittstellen und betriebsinterne Kennzahlen. Diese Pflicht besteht für fünf Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
§ 14 Datenschutz
Hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Endkunden ist der Partner Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. 4Unit verarbeitet diese Daten weisungsgebunden im Auftrag des Partners. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung regelt eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), die mit Vertragsschluss gilt.
Hinsichtlich der eigenen Stamm- und Vertragsdaten des Partners (Firmen-, Kontakt- und Zahlungsdaten) ist 4Unit selbst Verantwortlicher. Nähere Informationen sind der Datenschutz zu entnehmen.
§ 15 Haftung
(1) 4Unit haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen.
(3) Haftungssumme. Die summenmäßige Haftung von 4Unit ist je Schadensfall sowie insgesamt pro Vertragsjahr auf den Betrag der vom Partner in den letzten 12 Monaten gezahlten Grundgebühr begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bestellungen, Umsatzeinbußen, Image- und Reputationsschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust oder Geschäftsunterbrechung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Verjährung. Ansprüche des Partners gegen 4Unit verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schadenverursachers, spätestens jedoch in zwei Jahren nach Entstehung; dies gilt nicht für die in Absatz (1) genannten Fälle.
(5) 4Unit haftet insbesondere nicht für:
- Inhalte, Qualität, Sicherheit, Allergen-/Nährwertangaben (LMIV) oder Verkehrsfähigkeit der vom Partner über den Dienst angebotenen Waren oder Dienstleistungen;
- Schäden aus dem Lieferprozess (Verspätungen, Beschädigungen, Allergenfehler), soweit diese nicht durch den Dienst verursacht wurden;
- Bestellverluste, Verzögerungen oder Auslieferungsfehler infolge instabiler lokaler Internetverbindungen, Hardware-Defekten, Druckerstörungen oder Beendigung der Websocket-Verbindung am Standort des Partners;
- Ausfälle oder Fehlbuchungen der vom Partner gewählten Zahlungsabwickler (Stripe, Iyzico, PayPal, Klarna etc.);
- Chargebacks, Rückläufer, Card-Network-Strafen, Refund-Gebühren oder Wechselkursverluste;
- steuerliche Konsequenzen einer fehlerhaften Konfiguration durch den Partner;
- Datenverluste, soweit der Partner seine Backup- und Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat (siehe § 6);
- fremde Inhalte (Bewertungen, Likes, Kommentare) im Marketing-Verzeichnis (Host-Provider-Privileg gem. § 7 Abs. 2 TMG / § 8 DDG / Art. 6, 14 DSA).
(6) Freistellung. Der Partner stellt 4Unit von sämtlichen Ansprüchen Dritter (Endkunden, Behörden, Wettbewerber) sowie von eigenen Verteidigungs- und Anwaltskosten frei, die im Zusammenhang mit den vom Partner bereitgestellten Inhalten, Allergen- oder Nährwertangaben, Preisangaben oder mit der Erfüllung von Endkundenverträgen geltend gemacht werden.
§ 16 Höhere Gewalt
Beide Parteien sind von der Erfüllung ihrer Pflichten befreit, soweit sie durch ein unvorhergesehenes Ereignis außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs gehindert werden, insbesondere durch behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, großflächige Stromausfälle, Engpässe bei Vorlieferanten der Cloud-Infrastruktur oder Cyberangriffe. Die Pflicht zur unverzüglichen Information der jeweils anderen Partei bleibt bestehen.
§ 17 Vertragslaufzeit und Beendigung
Der Vertrag beginnt mit der Aktivierung des Partner-Accounts und läuft auf unbestimmte Zeit. Sofern der gewählte Tarif eine Mindestlaufzeit vorsieht, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit möglich. Danach kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.
Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für 4Unit insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, bei Verstoß gegen wesentliche Pflichten dieses Vertrags, bei Eintragung des Partners in einschlägige Sanktionslisten oder bei Insolvenz.
§ 18 Datenexport nach Vertragsende
Nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung steht dem Partner für 30 Kalendertage ein Lesezugriff auf das Dashboard zum Export seiner Bestell- und Stammdaten zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Partner- und Endkundendaten gemäß dem Löschkonzept von 4Unit unwiderruflich aus den produktiven Systemen entfernt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungen) bleiben unberührt.
§ 18a Kontolöschung durch Endkunden (Selbstbedienung)
Endkunden, die ein eigenes Kundenkonto bei OwnTheOrder bzw. Lezjet angelegt haben, können dieses jederzeit eigenständig löschen. Die Löschung erfolgt sofort und ohne Wartezeit:
- Eingeloggt unter Mein Profil → Konto → „Konto löschen";
- Anonym über die Selbstbedienungsseite /account-delete (E-Mail und Passwort erforderlich).
Beide Wege bewirken die unmittelbare Anonymisierung der personenbezogenen Daten (Name, E-Mail, Telefon, Adressen, Favoriten) sowie die Löschung aktiver Geräte-Sitzungen. Bereits ausgestellte Rechnungen und abgeschlossene Bestellungen bleiben aus handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (§ 257 HGB, 10 Jahre) erhalten, sind aber nach der Anonymisierung nicht mehr der natürlichen Person zuordenbar. Eine Reaktivierung des gelöschten Kontos ist nicht möglich; bei späterem Bedarf ist eine neue Registrierung erforderlich.
§ 19 Änderungen dieser Bedingungen
4Unit kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder im Dashboard angekündigt. Widerspricht der Partner innerhalb dieser Frist nicht ausdrücklich, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall eines Widerspruchs hat der Partner ein außerordentliches Kündigungsrecht zum geplanten Inkrafttreten der Änderung. Auf diese Folgen wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 20 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Vorschriften des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Schwalm-Eder-Kreis; ersatzweise das Landgericht Kassel. 4Unit ist berechtigt, den Partner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
(4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.